Kostenheranziehung bei Heim- und Pflegekindern abschaffen

Die Jungen Liberalen fordern eine Abschaffung der in § 94 Abs. 6 S. 1 SGB VIII geregelten Kostenheranziehung bei Heimkindern von derzeit drei Viertel des Einkommens.

Kinder und junge Erwachsene, die in einer betreuten Wohneinrichtung oder in Pflegefamilien aufwachsen, müssen derzeit im Rahmen der in § 94 SGB VIII geregelten sogenannten Kostenheranziehung 75% ihres Gehalts an den Staat abgeben, um die ihnen gewährte Unterstützung zu finanzieren. Dies ist eine untragbare Situation, die nicht länger hingenommen werden sollte. Kinder aus Heimen oder Pflegefamilien haben oftmals ohnehin schon ein schwierigeres Leben und häufig geringere Perspektiven als andere Kinder, welche bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Ihnen dann auch noch den Großteil ihrer, regelmäßig sehr gering ausfallenden, Ausbildungsvergütung wegzunehmen, schafft sicherlich keinen Anreiz, eine Ausbildung oder anderweitige Erwerbstätigkeit zu beginnen. Auch finanziell kann die Kostenheranziehung in dieser Höhe letztlich negativ für den Staat sein, da aufgrund der schlechten Anreize viele junge Erwachsene von einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit absehen und stattdessen langfristig auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Dass die Kostenheranziehung abgeschafft oder zumindest reformiert werden muss, ist Konsens bei allen relevanten politischen Kräften in Deutschland. Bisher ist jedoch eine längst überfällige Gesetzesänderung gescheitert. Es ist an der Zeit, hier endlich eine Änderung herbeizuführen!